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   OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 L 6340/95   

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https://dejure.org/1997,7689
OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 L 6340/95 (https://dejure.org/1997,7689)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.11.1997 - 6 L 6340/95 (https://dejure.org/1997,7689)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. November 1997 - 6 L 6340/95 (https://dejure.org/1997,7689)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Kostenerstattungsanspruch; Voraussetzung eines Kostenerstattungsanspruchs; Ersatzvornahme; Abbruchverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenerstattungsanspruch; Voraussetzung eines Kostenerstattungsanspruchs; Ersatzvornahme; Abbruchverfügung

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 L 6340/95
    Der Umstand, daß die voraussichtlichen Kosten seinerzeit mit nur 1500 DM, d.h. mit einem erheblich geringeren Betrag veranschlagt worden waren, als die Durchführung der Ersatzvornahme tatsächlich verursacht hat, führt nicht zur Rechtswidrigkeit des angegriffenen Heranziehungsbescheides (vgl. BVerwG, BRS 42 Nr. 229 = DVBl. 1984, 1172 = DÖV 1984, 887; vgl. ebenso schon OVG Berlin, DVBl. 1981, 788 = NJW 1981, 2484); die entgegenstehende frühere Rechtsprechung des Senats (DÖV 1970, 789) ist damit überholt.
  • OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 L 6340/95
    Der Umstand, daß die voraussichtlichen Kosten seinerzeit mit nur 1500 DM, d.h. mit einem erheblich geringeren Betrag veranschlagt worden waren, als die Durchführung der Ersatzvornahme tatsächlich verursacht hat, führt nicht zur Rechtswidrigkeit des angegriffenen Heranziehungsbescheides (vgl. BVerwG, BRS 42 Nr. 229 = DVBl. 1984, 1172 = DÖV 1984, 887; vgl. ebenso schon OVG Berlin, DVBl. 1981, 788 = NJW 1981, 2484); die entgegenstehende frühere Rechtsprechung des Senats (DÖV 1970, 789) ist damit überholt.
  • OVG Bremen, 15.01.2020 - 1 LB 47/15

    Kosten einer Ersatzvornahme - Ersatzvornahme; gestrecktes Verfahren; Kosten der

    Dabei kann offen bleiben, o b in solchen Fällen eine Fristsetzung tatsächlich analog zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur ausnahmsweisen Entbehrlichkeit der Festsetzung des Zwangsmittels (BVerwG, Beschl. v. 21.08.1996 - 4 B 100/96, juris Rn. 14 f.) entbehrlich wäre (so bereits OVG Lüneburg, Urt. v. 14.11.1997 - 6 L 6340/95, juris Rn. 7 ff. und VG Neustadt, Urt. v. 05.12.2017 - 5 K 564/17.NW, juris Rn. 26 f.).
  • OVG Sachsen, 20.08.2008 - 1 B 186/07

    baurechtliche Beseitigungsverfügung; Kosten der Ersatzvornahme; Entsorgung;

    Dementsprechend ist es im Rahmen einer Ersatzvornahme als gerechtfertigt angesehen worden, eine bauliche Anlage vollständig zu zerstören und zugleich für die Abfuhr des Bauschutts und dessen ordnungsgemäße Lagerung auf einer Deponie zu sorgen (NdsOVG, Urt. v. 14.11.1997 - 6 L 6340/95 -, Rn. 10 a. E. bei juris; vgl. auch VG Gera, Urt. v. 19.2.2003 - 4 K 345/02.GE -, Rn. 19 bei juris, wo ausdrücklich die Entsorgungskosten zu den Kosten der Ersatzvornahme gezählt werden; vgl. auch OLG München, Beschl. v. 26.10.2006 - 1 U 3778/06 -, Rn. 4 a. E. bei juris).
  • VG Göttingen, 12.11.2002 - 3 A 3011/01

    Aufrechnung; Ausschreibung; Kosten Ersatzvornahme; rechtswegfremde Forderung

    Einer Festsetzung der Ersatzvornahme bedarf es nach Landesrecht nicht; dies verstößt nicht gegen Bundesrecht (vgl. Nds.OVG, Urteil vom 14.11.1997 - 6 L 6340/95 -, Nds.RPfl 1998, 156).

    Der Umstand, dass die voraussichtlichen Kosten ursprünglich nur mit 11.085,00 DM, d.h. mit einem erheblich geringeren Betrag veranschlagt worden waren, als die Durchführung der Ersatzvornahme tatsächlich verursacht hat, führt nicht zur Rechtswidrigkeit des angegriffenen Heranziehungsbescheides (vgl. Nds.OVG, Urteil vom 14.11.1997 aaO., unter ausdrücklicher Aufgabe der entgegen stehenden früheren Rspr., m.w.N.).

    (vgl. Nds.OVG, Urteil vom 14.11.1997, aaO.).

  • VG Neustadt, 05.12.2017 - 5 K 564/17

    Notwendigkeit erneuter Fristsetzung zur Erfüllung der Grundverfügung nach Ablauf

    Diese Warnfunktion wird jedenfalls dann verfehlt, wenn der Pflichtige von Anfang an oder während des Fristenlaufs ernstlich und endgültig erklärt, er werde der Grundverfügung weder aus eigener Kraft noch mit Hilfe Dritter Folge leisten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. August 1996 - 4 B 100/96 -, NVwZ 1997, 381; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14. November 1997 - 6 L 6340/95 -, juris).

    Der Beklagte musste entgegen der Annahme des Klägers diesen auch nicht an der Ausschreibung beteiligen und/oder die Vergabe des Auftrags mit dem Kläger abstimmen (OVG Niedersachsen, Urteil vom 4. November 2015 - 1 LC 171/14 -, NVwZ-RR 2016, 291 und Urteil vom 14. November 1997 - 6 L 6340/95 -, juris).

  • VG Düsseldorf, 31.10.2018 - 28 K 9134/17

    Beseitigung Rückbau Rohbau Abbruch Entsorgung Bauschutt aliud Nutzungsänderung

    OVG, Urteil vom 14. November 1997 - 6 L 6340/95 - juris; VG Gera, Urteil vom 19. Februar 2003 - 4 K 345/02.GE - juris; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 1 U 3778/06 - juris.
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 1 LA 239/10

    Bedeutung der "Beseitigung" i.S.d. § 89 Abs. 1 Nr. 4 NBauO als die vollständige

    Wie der sechste Senat dieses Gerichts bereits mit Urteil vom 14. November 1997 (- 6 L 6340/95 -, NdsVBl.
  • VG Hannover, 20.08.2021 - 12 B 2434/21

    Rinderstall; Überbelegung

    Kommt der Adressat einer Handlungspflicht bis zum Ablauf der mit der Androhung verbundenen Frist nicht nach, wird nur die gesetzte Frist gegenstandslos und muss regelmäßig neu gesetzt werden (vgl. Nds. OVG, Urteile vom 22.02.1973 - I A 116/72 -, juris und vom 29.01.1988 - 1 A 243/86 -, juris; vom 14.11.1997 - 6 L 6340/95 -, juris, Rn. 7; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 43, Rn. 206; Mann in: Große-Suchsdorf, 10. Aufl. 2020, NBauO, § 79, Rn. 130).
  • VG Oldenburg, 08.09.2005 - 2 A 5356/02

    Heranziehung zu Abschleppkosten für Sicherstellung eines Fahrzeugs während einer

    Es besteht zwar für die zuständige Behörde die aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgende Pflicht, den Kostenaufwand bei der Durchsetzung der Verfügung nicht über das hinausgehen zu lassen, was zur Beseitigung der Störung unumgänglich ist (vgl. allgemein OVG Lüneburg, Urteil vom 14. November 1997 - 6 L 6340/95 -, Nds.VBl. 1998, 141).
  • VG Gera, 19.02.2003 - 4 K 345/02

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Ersatzvornahme;

    Beseitigung heißt viel mehr vollständige Entfernung einer baulichen Anlage einschließlich der durch den Abbruch entstehenden Substanzen vom Grundstück (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 14. November 1997, 6 L 6340/95, zitiert nach juris).
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